Stellungnahme von BÜRGERNÄHE zum geplanten Verkauf des Waldgrundstückes an der Gildemeisterstraße in Sennestadt an die Fa. Wahl & Co zum Zwecke der Betriebserweiterung.
Das betreffende Grundstück ist im Rahmen einer Grünraumverbindung zwischen östlichen und westlichen Freiräumen in der Sennestadt sowie im Landschaftsplan als auch im Zielkonzept Naturschutz der Stadt Bielefeld als Naturschutzfläche eingetragen.
Diese Zielvorgaben sind jedoch nicht, warum auch immer, in den gültigen Bebauungsplan mit eingearbeitet worden. Das hat zur Folge, dass nun das Planungsrecht über dem Landschaftsschutz steht und der Bestand dieses wertvollen Waldstücks in Gefahr gerät!
Nach unseren Recherchen handelt es sich hier um einen Wald, der neben seinem alten Mischwaldbestand mit Buche und Eichen insbesondere eine seltene, schützenswerte Tierwelt beherbergt. Das starke Vorkommen von seltenen Fledermäusen (u.a. Abendsegler), baumbrütender Dohle, Hohltaube, Schwarzspecht usw. macht dieses Waldstück zu einem der letzten Refugien dieser Tiere in Bielefeld. Ein Abholzen würde zu einem unwiederbringlichen Verlust dieses Lebensraums führen, welcher auch nicht durch Anpflanzung von Ersatzflächen o.ä. kompensiert werden kann. Das Umweltamt hat bereits eine sinngemäße, nichtöffentliche Stellungnahme dazu abgegeben.
Für BÜRGERNÄHE ist es unverständlich, dass seitens der Umweltdezernentin in der letzten Ratssitzung keine zusätzlichen, aufklärenden Informationen zur Verfügung gestellt wurden, auf dessen Grundlage über eine grundsätzliche Frage über den Verkauf des Waldstückes hätte abgestimmt werden müssen. Vor dem Hintergrund der o.g. ist allein eine Verkaufsabsicht seitens der Stadt Bielefeld als mindestens fahrlässig zu bewerten.
Die Fa. Wahl & Co hat zum Zwecke einer Betriebserweiterung im Voraus ein Gutachten in Auftrag gegeben, welches die ökologische Qualität und die artenschutzrechtlichen Belange klären soll. Dieses Gutachten wird von der Stadt geprüft werden, die Zulassung einer Bebauung dürfte auf der Grundlage bestehender Untersuchungen jedoch nicht erteilt werden können.
BÜRGERNÄHE spricht sich daher gegen den Verkauf des Waldgrundstücks seitens der Stadt Bielefeld aus. Das Waldgrundstück muss im Bestand so schnell wie möglich auch planungsrechtlich gesichert werden.
Die Stadt steht vielmehr in der Pflicht, mit der Fa. Wahl & Co einen wirtschaftlich günstigen und ökologisch unbedenklichen Standort abzustimmen, an dem jetzigen Standort ist eine Expansion auch in andere Richtungen nicht möglich.
Einmal mehr bestätigt sich, dass die Interessen des Naturschutzes nicht nur in ein separates Dezernat gehören, sondern auch in einem eigenen Ausschuss vertreten werden müssen!
(Allerdings wird dabei auch klar, in welchem gigantischen Maße wohl Landschaft und Ökosysteme beim Bau der A33 zerstört werden….)
BÜRGERNÄHE, 20.09.2009